Sofortmeldung - Erläuterung

Als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde zum 01.01.2009 die Pflicht zur Abgabe einer Sondermeldung eingeführt. Diese Pflicht gilt dabei nur für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transports- und entsprechende Logistikgewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen/Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft.

Die Zugehörigkeit zu einer dieser Branchen ergibt sich aus der vom Arbeitsamt vergebenen Wirtschaftsklasse.

Die Besonderheit der Sofortmeldung ist, dass sie nicht wie üblich an die Einzugsstellen der Krankenkassen sondern direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) erfolgt und zwingend sofort bzw. spätestens mit Aufnahme der Beschäftigung auszuführen ist.

Die elektronische Übertragung ist mit dem Meldegrund „20“ im DEÜV-Meldeverfahren umzusetzen. Es müssen hierzu die erforderlichen Felder:

  • Versicherungs-Nummer bzw. die zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer erforderlichen Angaben
  • Name und Vorname
  • Personengruppe
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme

erfasst werden. Die Übertragung der Meldung an die DSRV erfolgt dann im DEÜV-Meldeverfahren automatisch.

Zusätzlich gilt für die entsprechenden Branchen ab dem 01.09.2009 eine Mitführungspflicht der Beschäftigten von Personaldokumenten. Der Sozialversicherungsausweis muss nicht mehr zwingend mitgeführt werden – jedoch ist er bei Beschäftigungsbeginn weiterhin dem Arbeitgeber vorzulegen.

Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de wird aktuell ein Frage- und Antwortkatalog zum Thema der Sofortmeldung erarbeitet. Bei grundsätzlichen Fragen wird die jeweils zuständige Krankenkasse Auskunft geben.

Zukünftig können Sie Ihre Sofortmeldung faxen und über diesen Weg unseren kostengünstigen Meldeservice in Anspruch nehmen…

Ein aktuelles Informationsblatt des Zolls finden Sie hier:

Informationen zur „Sofortmeldepflicht“ und zur „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“

Weitere Informationen zum Thema “Sofortmeldung im Rahmen der  Gehaltsabrechnung” erhalten Sie auf Gehaltsabrechnung.info

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