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	<title>Sofortmeldung.info</title>
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	<description>Sofortmeldung einfach per Fax versenden</description>
	<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 09:49:13 +0000</pubDate>
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		<title>Was versteht man unter Brutto-Netto?</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 09:29:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Brutto-Netto Unterscheidung bezieht sich in der Gehaltsabrechnung auf die Höhe des Arbeitsentgeltes aus der Sicht eines Arbeitnehmers. Der Bruttolohn stellt die Gesamtsumme der Vergütung dar, die im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Der Nettolohn ist die Summe der Bezüge nach allen gesetzlichen Abzügen, also ein Geldbetrag, der jedem Arbeitnehmer effektiv zur Verfügung steht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Brutto-Netto Unterscheidung bezieht sich in der <a title="Portal gehaltsabrechnung.info" href="http://www.gehaltsabrechnung.info/" target="_self">Gehaltsabrechnung</a> auf die Höhe des Arbeitsentgeltes aus der Sicht eines Arbeitnehmers. Der Bruttolohn stellt die Gesamtsumme der Vergütung dar, die im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Der Nettolohn ist die Summe der Bezüge nach allen gesetzlichen Abzügen, also ein Geldbetrag, der jedem Arbeitnehmer effektiv zur Verfügung steht. Diese gesetzlichen Abzüge werden in Form von Steuern (an das Finanzamt) und Sozialversicherungsbeiträgen (an die Krankenkassen) abgeführt.</p>
<p>Die Bruttobezüge bestehen aus vielen verschiedenen Vergütungsbestandteilen. Der wichtigste Bestandteil ist der Lohn, der sich bei gewerblichen Arbeitnehmern (eines Industrieunternehmens beispielsweise) aus Fertigungs- und Gemeinkostenlohn zusammensetzt. Hinzu kommen: der Urlaubslohn für den gehaltenen Urlaub, der Feiertagslohn für die arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlt wird.</p>
<p>Neben dem Lohn sind alle Zuschläge und Zulagen ein Teil der Bruttobezüge. Diese können dem Arbeitnehmer über den normalen Arbeitslohn hinaus gewährt werden, wenn die Arbeitsleistung unter erschwerten Bedingungen erbracht wurde. Dabei richten sich die Zulagen (z.B. Hitze-, Schmutz-, Schichtzulagen) nach der Art der Tätigkeit während die Zuschläge (z.B. Mehrarbeits-, Sonntagszuschläge) an die Arbeitszeiten gebunden sind. Sie sind steuer- und sozialversicherungspflichtig, bis auf die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die zu einem bestimmten Prozentsatz steuer- und sozialversicherungsfrei sind.</p>
<p>Weitere Bruttobezüge sind alle Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder 13. Monatseinkommen (Weihnachtsgeld), die genauso wie die anfallenden Sachbezüge (u.a. Kantinenessen, Wohnungsüberlassung) der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen.</p>
<p>Aus diesen Vergütungsbestandteilen setzen sich unterschiedliche Brutto-Bezugsgrößen zusammen. Für die Steuerermittlung relevantes Steuerbrutto wird aus dem Gesamtbrutto abzüglich der steuerfreien Bezüge (z.B. Direktversicherungen, betriebliche Altersvorsorge) ermittelt. Die jeweiligen Sozialversicherungsbrutto-Bezugsgrößen (SV-Brutto) sind, im Gegensatz zum Steuerbrutto, auf die jährlich neu festgelegten Obergrenzen (Beitragsbemessungsgrenzen) beschränkt.</p>
<p>Aus dem Steuerbrutto werden die Abgaben an das Betriebsstättenfinanzamt berechnet:<br />
- Lohnsteuer,<br />
- Solidaritätszuschlag<br />
- Kirchensteuer (sofern erforderlich).</p>
<p>Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommenssteuer. Sie wird in Abhängigkeit von den familiären Verhältnissen des Arbeitnehmers (Steuerklasse) und ggf. unter Berücksichtigung der Steuerfreibeträge festgelegt. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 01.01.1998 5,5 % des Lohnsteuerbetrages. Die von der Religionszugehörigkeit abhängige Kirchensteuer wird durch die landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Sie ergibt sich aus den in einzelnen Ländern geltenden Kirchensteuergesetzen.</p>
<p>Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen des SV-Bruttobetrages berechnet. Die Sozialversicherungssparten gliedern sich auf (in Klammern die Arbeitnehmersätze für das Jahr 2010):</p>
<ul>
<li>Krankenversicherung (7,90 % allgemeiner Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag für Zahnersatz von 0,9 %),</li>
<li>Pflegeversicherung (0,975 % + 0,25 % Zusatzbeitrag für Kinderlose ab vollendetem 23. Lebensjahr),</li>
<li>Rentenversicherung (9,95 %),</li>
<li>Arbeitslosenversicherung (1,40 %).</li>
</ul>
<p>Bei der <a title="Portal zum Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung" href="http://www.gehaltsabrechnung.info/" target="_self">Lohnabrechnung</a> werden die gesetzlichen Abzüge vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt bzw. an die Krankenkassen (Sozialversicherungen) abgeführt. Vom restlichen Nettolohn werden die Nettoabzüge (Miete, Pfändungen usw.) einbehalten und die Nettobezüge (Reisekostenerstattung) verrechnet, um den endgültigen Auszahlungsbetrag zu erhalten.</p>
<p>Weitere Info&#8217;s finden Sie unter dem Thema &#8220;<a href="wissenswertes-uber-die-lohnabrechnung-40.html">Lohn- und Gehaltsabrechnung</a>&#8220;.</p>
<p>Text powered by textbroker.de</p>
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		<title>Sofortmeldung - Erläuterung</title>
		<link>http://www.sofortmeldung.info/sofortmeldung-erlauterung-50.html</link>
		<comments>http://www.sofortmeldung.info/sofortmeldung-erlauterung-50.html#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 May 2010 09:51:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sofortmeldung.info/?p=50</guid>
		<description><![CDATA[Als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde zum 01.01.2009 die Pflicht zur Abgabe einer Sondermeldung eingeführt. Diese Pflicht gilt dabei nur für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie

Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transports- und entsprechende Logistikgewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen/Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft.

Die Zugehörigkeit zu einer dieser Branchen ergibt sich aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde zum 01.01.2009 die Pflicht zur Abgabe einer Sondermeldung eingeführt. Diese Pflicht gilt dabei nur für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie</p>
<ul>
<li>Baugewerbe</li>
<li>Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe</li>
<li>Personenbeförderungsgewerbe</li>
<li>Speditions-, Transports- und entsprechende Logistikgewerbe</li>
<li>Unternehmen der Forstwirtschaft</li>
<li>Gebäudereinigungsgewerbe</li>
<li>Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen/Ausstellungen beteiligen</li>
<li>Fleischwirtschaft.</li>
</ul>
<p>Die Zugehörigkeit zu einer dieser Branchen ergibt sich aus der vom Arbeitsamt vergebenen Wirtschaftsklasse.</p>
<p>Die Besonderheit der Sofortmeldung ist, dass sie nicht wie üblich an die Einzugsstellen der Krankenkassen sondern direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) erfolgt und zwingend sofort bzw. spätestens mit Aufnahme der Beschäftigung auszuführen ist.</p>
<p>Die elektronische Übertragung ist mit dem Meldegrund „20“ im DEÜV-Meldeverfahren umzusetzen. Es müssen hierzu die erforderlichen Felder:</p>
<ul>
<li>Versicherungs-Nummer bzw. die zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer erforderlichen Angaben</li>
<li>Name und Vorname</li>
<li>Personengruppe</li>
<li>Betriebsnummer des Arbeitgebers</li>
<li>Tag der Beschäftigungsaufnahme</li>
</ul>
<p>erfasst werden. Die Übertragung der Meldung an die DSRV erfolgt dann im DEÜV-Meldeverfahren automatisch.</p>
<p>Zusätzlich gilt für die entsprechenden Branchen ab dem 01.09.2009 eine Mitführungspflicht der Beschäftigten von Personaldokumenten. Der Sozialversicherungsausweis muss nicht mehr zwingend mitgeführt werden – jedoch ist er bei Beschäftigungsbeginn weiterhin dem Arbeitgeber vorzulegen.</p>
<p>Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund unter <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de">www.deutsche-rentenversicherung-bund.de</a> wird aktuell ein Frage- und Antwortkatalog zum Thema der Sofortmeldung erarbeitet. Bei grundsätzlichen Fragen wird die jeweils zuständige Krankenkasse Auskunft geben.</p>
<p>Zukünftig können Sie Ihre <strong>Sofortmeldung faxen</strong> und über diesen Weg unseren kostengünstigen Meldeservice in Anspruch nehmen&#8230;</p>
<p>Ein aktuelles Informationsblatt des Zolls finden Sie hier:</p>
<p><a title="Infoblatt Zoll &quot;Sofortmeldung&quot;" href="http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/informationsblatt_fks.pdf" target="_blank">Informationen zur „Sofortmeldepflicht“ und zur „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“</a></p>
<p>Weitere Informationen zum Thema &#8220;Sofortmeldung im Rahmen der  Gehaltsabrechnung&#8221; erhalten Sie auf <a title="Sofortmeldung im Rahmen der  Gehaltsabrechnung" href="http://www.gehaltsabrechnung.info/" target="_blank">Gehaltsabrechnung.info</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wissenswertes über die Lohnabrechnung</title>
		<link>http://www.sofortmeldung.info/wissenswertes-uber-die-lohnabrechnung-40.html</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 10:08:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sofortmeldung.info/?p=40</guid>
		<description><![CDATA[Jeden Monat erhält der Angestellte von seinen Arbeitgeber eine Lohnabrechnung, auf der aufgeführt wird was nach Abzug von Versicherungen und Steuern vom Gehalt noch übrig bleibt.
In einer Gehaltsabrechnung müssen alle Beträge aufgeführt werden, die von den Bezügen abgezogen oder hinzugerechnet werden. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse und vom Bruttogehalt ab. Das bedeutet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeden Monat erhält der Angestellte von seinen Arbeitgeber eine Lohnabrechnung, auf der aufgeführt wird was nach Abzug von Versicherungen und Steuern vom Gehalt noch übrig bleibt.<br />
In einer Gehaltsabrechnung müssen alle Beträge aufgeführt werden, die von den Bezügen abgezogen oder hinzugerechnet werden. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse und vom <a title="Erklärung Brutto - Netto" href="was-versteht-man-unter-brutto-netto-55.html">Bruttogehalt</a> ab. Das bedeutet, wenn das Gehalt höher ist werden mehr Steuern abgezogen und wenn es niedriger wird weniger.<br />
Von der Gehaltsabrechnung wird der Solidaritätszuschlag abgezogen, er beträgt zurzeit 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Die Kosten für die Kranken- und Arbeitslosengeldversicherung teilt sich der Beschäftigte mit dem Arbeitgeber, jeweils zur Hälfte. Die Rentenversicherung wird durch Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen von der Pflegeversichung ist niedriger als der Angestelltenanteil. Die Höhe die der Arbeitnehmer an Kirchensteuer zahlen muss, hängt von der Höhe des Kirchensteuerhebesatz und von der Lohnsteuer ab. Wenn man aus der Kirche ausgetreten ist entfällt die Kirchensteuer. Ebenso müssen in einer Lohnabrechnung Weihnachtsgeld, Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen usw. aufgeführt werden. Bei der Lohnabrechnung spielen Kinderfreibeträge und andere Freibeträge auch eine Rolle. Der Geldbetrag der zum Schluß übrig bleibt wird auf der Gehaltsabrechnung Netto Verdienst genannt und nach allen Abzügen normalerweise auf das Konto des Angestellten überwiesen. Einige Firmen übermitteln mit der Gehaltsabrechnung auch den aktuellen Urlaubsanspuch. Die Steuernummer und Versicherungsnummer muss in der Lohnabrechnung eingetragen werden. Natürlich muss in einer Gehaltsabrechnung auch der Arbeitnehmer mit Name, Anschrift und der Abrechnungszeitraum eingetragen werden und der Arbeitgeber mit seinen Firmensitz.<br />
Der Arbeitgeber übergibt normalerweise den Angestellten, Ende des Monats persönlich die <a title="Externe Lohnabrechnung" href="http://www.lohnexperte.de/" target="_blank">Lohnabrechnung</a> oder man bekommt sie per Post zugesendet. <a title="Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter" href="http://www.lohnexperte.de/gehaltsabrechnung.html" target="_blank">Gehaltsabrechnungen</a> werden heutzutage in der Lohnbuchhaltung einer Firma elektronisch erstellt. Es gibt eine Menge Softwareprogramme die diese Aufgabe erledigen, dadurch ist die Lohnbuchhaltung einfacher geworden. Man sollte seine Gehaltsabrechnung regelmäßig überprüfen, ob alle Angaben korrekt aufgeführt sind.</p>
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		<title>Weitere Informationen</title>
		<link>http://www.sofortmeldung.info/weitere-informationen-20.html</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 17:20:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sofortmeldung.info/?p=20</guid>
		<description><![CDATA[Weitere Informationen zum Thema &#8220;Sofortmeldung&#8221; finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Agentur für Arbeit
sv.net
Tabelle der betroffenden Wirtschaftszweige (DATEV)
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weitere Informationen zum Thema &#8220;Sofortmeldung&#8221; finden Sie auf den folgenden Webseiten:</p>
<p><a title="Übersicht Sofortmeldung" href="http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_131330/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/arbeitgeber/DE_C3_9CV/DE_C3_9CV__sofortmeldung__node.html__nnn=true" target="_blank">Deutsche Rentenversicherung Bund</a></p>
<p><a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/FAQ-Sofortmeldung-RV.html" target="_self">Agentur für Arbeit</a></p>
<p><a title="sv.net" href="http://www.itsg.de/svnet_home.ITSG" target="_blank">sv.net</a></p>
<p><a href="http://www.datev.de/inus2/inus?handler=doc&amp;type=0&amp;docnr=1015105&amp;outfmt=view&amp;acc=1" target="_blank">Tabelle der betroffenden Wirtschaftszweige (DATEV)</a></p>
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