Sofortmeldung - Erläuterung
Als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde zum 01.01.2009 die Pflicht zur Abgabe einer Sondermeldung eingeführt. Diese Pflicht gilt dabei nur für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie
Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transports- und entsprechende Logistikgewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen/Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft.
Die Zugehörigkeit zu einer dieser Branchen ergibt sich aus [...]
