Sofortmeldung

Ab Januar 2009 sind Arbeitgeber bestimmter Branchen verpflichtet, neueingetretene Mitarbeiter vor Beginn des Beschäftigungsaufnahme elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema “Sofortmeldung“, die betroffenen Wirtschaftszweige sowie zukünftig eine einfache, schnelle & kostengünstige Meldemöglichkeit per Fax.

Sofortmeldung.info soll zukünftig eine Vereinfachung der Abgabe einer Sofortmeldung für schnelllebige Branchen darstellen, z.B. Baubetriebe, Taxi, Gastronomie…

Die Sofortmeldung wird innerhalb der Personalabrechnung (Lohn- und Gehaltsabrechnung) von gängigen Entgeltabrechnungssystemen erzeugt. Alternativ kann der Arbeitgeber dies auch über das Onlineportal sv.net selbst durchführen.

Aktuelle Erfahrungen aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung:

Seit Einführung der Sofortmeldung ist schon einige Zeit verstrichen und die Übergangsregelung abgelaufen. Leider kennen auch heute eine Vielzahl von Arbeitgebern die neue Sofortmeldung noch nicht und melden Ihre Mitarbeiter gegebenenfalls zu spät an. Riskieren Sie keine Ordnungsgelder und setzten Sie auf die richtige Entgeltabrechnungssoftware oder Dienstleistungslösung.